Freiflächen PV in Metzingen

Beim Ausbau regenerativer Energiequellen durch Wind und Sonne hat Baden-Württemberg einen großen Nachholbedarf. Deshalb sollen 1,8 % der Landesfläche für Standorte für Windenergieanlagen und 0,2 % der Landesfläche für Standorte von Freiflächen PV Anlagen definiert werden. Der Regionalverband Neckar-Alb hat auch für das Gebiet von Metzingen solche Flächen definiert. Der Gemeinderat war nun in seiner Sitzung am 21. März aufgefordert, zu den ausgewählten Metzinger Standorten Stellung zu nehmen. Während die vorgeschlagenen Standorte für die Windenergieanlagen akzeptiert wurden, gab es für die Standorte der Freiflächen PV Anlagen eine kontroverse Diskussion. Hintergrund war, dass hierfür ausschließlich Ackerflächen vorgesehen sind. Der Gemeinderat hat diesen Vorschlag des Regionalverbandes deshalb mit 17 : 3 Stimmen abgelehnt. Der Regionalverband ist an die ablehnende Stellungnahme aber nicht gebunden. Die Oberbürgermeisterin hat dem Gemeinderatsbeschluss widersprochen, weil sie hierin Nachteile für die Stadt Metzingen sieht.

Auf eine entsprechende Presseanfrage nach der Gemeinderatsentscheidung hat der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen, Dr. Georg Bräuchle, wie folgt geantwortet:

Es ist uns als Grüne Fraktion nicht leicht gefallen, uns gegen den Vorschlag des Regionalverbandes zur Klassifizierung von Ackerflächen als potentielle Flächen für Solaranlagen auszusprechen. Selbstverständlich ist uns die Notwendigkeit zum Ausbau der regenerativen Energien sehr bewusst und wir unterstützen deshalb auch grundsätzlich Solarenergieanlagen. So war auch das Abstimmungsverhalten unserer Fraktion nicht einheitlich. Es gab vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen aus unseren Reihen.

Der Zielkonflikt hier ist offensichtlich, auf der einen Seite der Ausbau der regenerativen Energien, auf der anderen Seite die Belange der Landwirtschaft. Der Ortschaftsrat Neuhausen hat sich einstimmig für die Belange der Landwirtschaft eingesetzt. Die Stadtverwaltung Metzingen hat leider keinerlei Anstrengungen unternommen, diesen Zielkonflikt zu entschärfen. Es gab keinerlei Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer Agri-PV-Anlage. Vielmehr hat sich die Verwaltung damit begnügt, hinter verschlossenen Türen, ohne Anhörung der Landwirte und der Gemeinde-und Ortschaftsräte, mit dem Regionalverband die vorgelegte Lösung auszuhandeln.

Dass der betroffene Landwirt Freiflächen PV Anlagen offen gegenübersteht verwundert nicht. Er hat seinen Hauptbetrieb in Mönsheim bei Pforzheim. Die normale Ackernutzung ist für ihn daher relativ aufwendig. Über 60 % der Flächen sind im Eigentum der Stadt Metzingen. In der Vergangenheit waren andere Landwirte sehr interessiert, diese Flächen zu pachten.

Der Gemeinderatsbeschluss vom 21. März ist für die Stadt Metzingen nicht nachteilig. Es ging lediglich um die Stellungnahme zum Regionalplan. Dies war keine endgültige Aussage zu Freiflächen PV Anlagen in unserer Stadt. Wenn ein intelligentes Konzept vorgelegt wird, kann darüber durchaus anders entschieden werden. Auch müssen alternative Flächen an Straßenböschungen, Parkplätzen etc. unbedingt mit einbezogen werden. Tut man sich wirklich einen Gefallen damit, sich mit der Brechstange auf diese eine Lösung zu fokussieren?

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